Jugendstrafrecht Anwalt

Anwalt für Jugendstrafrecht:
Sachbeschädigung, Raub, Körperverletzung


Florian Schoenrock

Anwalt Jugendstrafrecht Berlin - Jugendverfahren - Pflichtverteidigung im JGG - Anwalt im Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht ist Sonderstraf- und Sonderverfahrensrecht für junge Täter und Tatverdächtige. Das Jugendstrafrecht kommt für Jugendliche immer zur Anwendung, während es bei Heranwachsenden zusätzlicher Voraussetzungen bedarf. Als Jugendliche bezeichnet man die 14- 17 jährigen, als Heranwachsende die 18- 20 jährigen. Im Jugendstrafrecht ist der Erziehungsgedanke vorherrschend. Ziel der Strafe ist ein Erziehungsdefizit auszugleichen. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich der Jugendliche oder der Heranwachsende noch in einem lernfähigen Alter befindet und durch erzieherische Einwirkung von weiteren Straftaten durch das Jugendstrafrecht abgehalten werden kann. Im Vordergrund steht der Täter und seine Entwicklung und weniger die Tat.Oftmals fehlt es jugendlichen Tätern an der Fähigkeit zu widerstehen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Gerade in Großstädten wie Berlin ist dies ein gängiges und nicht zu unterschätzendes Problem.

Das Jugendstrafrecht kennt keine eigenen Straftatbestände, sondern knüpft an die im Strafgesetzbuch normierte Tat mit seinen eigenen Rechtsfolgen an. Dies sind Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und die Jugendstrafe.


Jugendstrafverfahren - JGG

Gerade im Jugendstrafverfahren ist die Hinzuziehung eines Anwalts für Jugendstrafrecht empfehlenswert. Der Strafverteidiger kann frühzeitig, zusammen mit den Eltern- wenn dies gewünscht ist- auf den Jugendlichen und seine Erziehungsdefizite einwirken. Wenn sich ein jugendlicher seines Fehlverhaltens bereits im Gespräch beim Rechtsanwalt bewusst ist kann er aktiv und frühzeitig an einer Wiedergutmachung der Tat arbeiten, bzw. das Geschehene verarbeiten und so dem Richter in der späteren Verhandlung zeigen, dass er sein Fehlverhalten erkannt hat und dass er bemüht ist das Erziehungsdefizit, welches der Anlass für die Tat war, auszugleichen.Anderseits ist es gerade im Jugendverfahren wichtig, dass der Jugendliche vor Fehlern geschützt wird. Ein Strafverfahren kann stigmatisierend auf einen jungen Menschen wirken. Das bedeutet, dass Jugendliche sich zunächst nicht als Straftäter sehen, durch den Prozess aber eine Art Stempel aufgedrückt bekommen und sich daraufhin entsprechend verhalten.



"Typische" Jugendstraftaten/ Jugenddelikte:

Gerade im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Jugendlichen ist ein erfolgreiches und gerechtes Verfahren vor den Jugendgerichten notwendig.

Als Strafverteidiger und Anwalt aus Berlin mit den Schwerpunkten Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug berate ich Sie gerne in allen Bereichen des Jugendstrafverfahrens- auch als Pflichtverteidiger. Mein Kanzleisitz in unmittelbarer Nähe zum Kriminalgericht Berlin- Moabit ist gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit meinem Büro oder schreiben Sie mir eine E-Mail.