Verkehrsstrafrecht Berlin

Unfall oder Anzeige bei Verkehrsdelikten


Florian Schoenrock

 Verkehrsstrafrecht

Ich vertrete meine Mandanten umfassend in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts. Darüber hinaus stehe ich Ihnen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel Rotlichtverstößen, Alkohol am Steuer oder Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Seite.Da Verkehrsordnungswidrigkeiten und –straftaten oftmals die Fahrerlaubnis betreffen sollten Sie, sofern Sie betroffen sind, möglichst zeitnah ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem Rechtsanwalt suchen um sich über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten zu informieren.Im folgenden habe ich einige wichtige Aspekte in Bezug auf das Verkehrsrecht zusammengestellt. Diese haben lediglich einen informativen Charakter und können eine Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen.

Verkehrszivilrecht

Verhalten nach dem Unfall:
Bewahren Sie Ruhe! Sichern Sie zunächst die Unfallstelle und leisten Sie sofern erforderlich erste Hilfe! Rufen Sie die Polizei unter 110 an und geben Sie an Wer meldet und Was, Wo passiert ist und warten Sie danach auf Rückfragen. Fotografieren Sie die Unfallstelle (z.B. mit dem Handy), bitten Sie Zeugen auf das Eintreffen der Polizei zu warten und sichern sie alle möglichen Beweismittel (z.B. Foto von einem abgefallen Außenspiegel, Lackspuren an der Leitplanke etc.) Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zum Unfallgeschehen. Beantworten Sie lediglich Fragen zu Ihrer Person.

Betrauen Sie mit der Abwicklung der Schadenspositionen ihren Arzt, Kfz- Mechaniker und Anwalt. Lassen Sie sich keinesfalls auf einen Handel mit dem Unfallgegner ein selbst wenn dieser einräumt zu 100% für den Schaden verantwortlich zu sein.

Wer zahlt nach einem Unfall?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Vielzahl von Konstellationen ist denkbar, so dass je nach Sachlage der Unfallgegner, dessen Versicherung oder gar sie selbst oder ihre Versicherung zahlen müssen.Die Frage nach der Zahlungspflicht richtet sich vor allem danach wer den Unfall zu vertreten hat
- sie alleine
- der Unfallgegner alleine
- beide Unfallbeteiligte gemeinsam

Welche Kosten werden erstattet?

Nach einem Verkehrsunfall können die Folgenden Schadenspositionen geltend gemacht werden:

1. Reparaturkosten oder Wertersatz
2. Nutzungsausfall oder Kosten für einen Mietwagen
3. Merkantiler Minderwert
4. Gutachterkosten
5. Rechtsanwaltskosten
6. Kompensation für den Verlust des Schadensfreiheitsrabatts
7. Kostenpauschale für das Abmelden des Kfz (75,- €)
8. Kostenpauschale bei Totalschaden (25,- €)
9. Abschleppkosten
10. Haushaltsführungsschäden
11. Schmerzensgeld
12. Ersatz vermehrter Bedürfnisse
13. Fahrtkosten der engsten Angehörigen ins Krankenhaus oder zu Krankenbesuchen
14. Vorfinanzierung für Reparatur oder der Kosten des Mietwagens

Auch hier empfiehlt sich Beauftragung eines Rechtsanwalts, da sich die einzelnen Positionen nicht pauschal durchsetzen lassen. So ist die gegnerische Versicherung zum Beispiel nur gehalten die Kosten für ein klassenniedrigeres Fahrzeug zu übernehmen

Verkehrsstrafrecht

Ein weiterer Bereich des Verkehrsrechts ist das Verkehrsstrafrecht. Dieses dient der Sicherheit des Straßenverkehrs. In diesem Zusammenhange sind die wichtigsten Delikte:

Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
Fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen, § 316 StGB
Vollrausch, § 323a StGB
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
Fahren ohne Fahrerlaubnis bzw. Fahren trotz Fahrverbot, § 21 StVG
Kennzeichenmissbrauch, § 22 StVG
Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz, § 6 PflVG
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB

Ordnungswidirgkeiten

Leichtere Regelverstöße werden vom Gesetzgeber mit Bußgeldern geahndet.Hierunter fällt in der Regel alles, was als Knöllchen, Blitzer oder Radarfalle bekannt ist. Weitere Informationen finden Sie hier.